Lichtblick für die Gastronomie: 7 % Umsatzsteuer bis 2022

Während sich seit vielen Jahren Branchenverbände wie der DEHOGA unermüdlich für einen reduzierten Steuersatz bei der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle engagieren, scheint es letztlich schwerste Krisen zu benötigen, um die Räder der Fiskalpolitik zu bewegen.

Entsprechend beschloss die Bundesregierung im Rahmen des ersten Corona-Steuerhilfegesetzes, das Umsatzsteuergesetz für den Zeitraum vom 01.07.2020 – 30.06.2021 zu ändern und während dieses Zeitraums Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen generell – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – dem ermäßigten Steuersatz i.H.v. 7 % zu unterwerfen.

Dass die Wirkung dieser Maßnahme jedoch wirkungslos verpufft, wenn Betriebe infolge angeordneter Schließungen keinen Gebrauch von der Erleichterung machen können, liegt auf der Hand. Nun haben sich Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Regelung bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Nachdem angekündigte Novemberhilfen erst zögerlich im Folgejahr eintreffen und Öffnungsperspektiven fehlen, dürfte diese Nachricht zumindest für ein Aufatmen sorgen. Die Verbände kämpfen derweil weiter um eine Entfristung, um die Wettbewerbsfähigkeit der gastronomischen Betriebe auch langfristig zu sichern.

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