Bundestag lehnt ermäßigte Umsatzsteuer ab

Das lange Ringen um eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 ein für Gastronomen und Verbraucher bedauerliches Ende gefunden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion wurde mit 367 gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Selbst die gemeinhin nicht als unternehmerfeindlich bekannte FDP-Fraktion konnte sich nur zu einer Ja-Stimme durchringen.

Alle Oppositionsparteien stimmten geschlossen für eine Entlastung von Betrieben und Gästen, konnten jedoch keine Mehrheit gegenüber der Ampel-Koalition erzielen.

Die Umsatzsteuer auf den Verzehr von Speisen wurde ursprünglich am 01.07.2020 im Kontext der Corona-Pandemie eingeführt und anschließend mehrfach verlängert, letztmalig bis zum Ablauf des 31.12.2023. Während anfangs eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten traditioneller Lieferbetriebe vermieden werden sollte, steht mittlerweile die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie insgesamt durch hohe Energie- und Einkaufspreise insgesamt vor einer hohen Belastung.

Dies gilt auch im innereuropäischen Wettbewerb, bei dem 23 von 27 Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz ihren Gastronomiebetrieben einen ermäßigten Umsatzsteuersatz gewähren. Von allen Nachbarländern ist Dänemark die einzige Ausnahme.

Auch die Forderung nach einer deutlichen steuerlichen Entlastung bei geleisteten Überstunden sowie die Festlegung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit fanden nicht die Zustimmung der Regierung.

Gastronomiebetriebe werden also weiterhin an allen Fronten um ihre Existenz kämpfen müssen. Im Jahr 2024 stehen damit aufgrund des höheren Steuersatzes weitere Verluste an, die letztlich an die Gäste weitergegeben werden müssen. Nachdem diese ohnehin schon durch energie- und inflationsbedingte Preiserhöhungen strapaziert wurden, wird ein weiterer, signifikanter Anstieg sicherlich einen negativen Einfluss auf das Konsumverhalten haben und eine Branche in Mitleidenschaft ziehen, in der bereits in den Jahren 2020 und 2021 bundesweit 36.000 Betriebe schließen mussten. Auf Verständnis seitens der Ampel-Koalition werden sie jedenfalls nicht zählen können.

Quelle: Deutscher Bundestag, abgerufen am 28.09.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: