Änderung der Kassensicherungsverordnung

Durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26. September 2017 wurde festgelegt, dass die von der technischen Sicherheitseinrichtung generierten Transaktionsdaten sowie weitere Angaben auf dem Rechnungsbeleg für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar dargestellt werden müssen.

Darüber hinaus war es sinnvoll, einen QR-Code auszugeben, um die Daten im Rahmen von Prüfungen schnell übergeben zu können, was wiederum den Ablauf der Prüfung im Sinne aller Parteien erheblich beschleunigen kann. Dieser konnte die Klartextangaben jedoch nicht ersetzen.

Beides führte zu einem erhöhten Papierverbrauch, der nicht nur die Betreiber verärgerte, sondern auch aus umweltpolitischen Erwägungen bedenklich ist. Erfreulicherweise hatte der Gesetzgeber nun ein Einsehen. Mit der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vom 30. Juli 2021 wurde neben zahlreichen Änderungen bez. Taxametern, Wegstreckenzählern u.a. Geräten nun festgelegt, dass die erforderlichen Angaben alternativ auch in maschinenlesbarem Format, also in einem QR-Code, dargestellt werden dürfen. Dadurch kann auf die Klartextangaben vollständig verzichtet und Papier eingespart werden.

Die Änderungen traten zum 10. August 2021 in Kraft.

Falls Sie Hilfe bei der Umstellung benötigen, stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (2021), Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung

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