Anstehende Änderungen bei Kassen mit Cloud-TSE
Nachdem vor nicht allzu langer Zeit Nutzer von elektronischen Kassensystemen aufgrund Änderungen in der Gesetzgebung zu Investitionen in die Ausstattung Ihrer Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet wurden, plant das Bundesamt für Finanzen (BMF) bereits neue Verschärfungen. Ein Entwurf, der an beteiligte Fachverbände weitergeleitet wurde, sorgt bereits für Aufsehen, da er mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet.
Im Raum stehen dabei insbesondere Regelungen rund um den Ausfall einer TSE. Dies wirkt sich vorwiegend auf Kassen aus, die an eine über die Cloud bereitgestellte TSE angebunden sind. Der bisher statthafte Notfallbetrieb bei Ausfall der Online-TSE soll schrittweise eingeschränkt und ab dem 01.01.2026 nur noch in Verbindung mit einer lokalen TSE möglich sein.
Dabei setzt das BMF generell voraus, dass das System im Normalbetrieb stabil und ordnungsgemäß läuft. Bei häufigeren oder umfangreicheren Ausfällen soll der Betreiber verpflichtet werden, entweder das System oder dessen Umgebung entsprechend anzupassen.
Allerdings fehlt nicht nur jedwede Definition, was genau als häufiger oder umfangreicher anzusehen ist – aufgrund der mangelhaften digitalen Infrastruktur in Deutschland fehlen schlicht die Rahmenbedingungen, um entsprechende Vorgaben verlässlich umsetzen zu können. Gerade im ländlichen Raum kommt es regelmäßig zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Internetzugängen, die nicht in der Hand des Betreibers liegen. Angesichts des bisher zwar im Koalitionsvertrag der Regierung verkündeten, aber nicht umgesetzten digitalen Aufbruchs dürfte das auch weiterhin so bleiben.
Entsprechend kritisch äußert sich nun der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in einem Blogbeitrag sowie einer ausführlichen Stellungnahme an das BMF.
Bleibt zu hoffen, dass dessen Anregungen Gehör finden und die Änderung in einem Kompromiss münden, der langfristig praktikabel ist und die Betreiber nicht unangemessen benachteiligt.
Hinweis zu Rechtsthemen:
In anderen Ländern gelten die jeweiligen dortigen Bestimmungen.