Weitere Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz
Nachdem die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus speziell in der Gastronomie wochenlang zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betreiber geführt haben, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung nun mit der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14.07.2020 weitere Erleichterungen beschlossen.
Neben dem Regelbetrieb für Kindergärten ab 01.08.2020 und der Möglichkeit für sportliche Aktivitäten in festen Gruppen bis zu 30 Personen dürfen ab morgen, den 15.07.2020 auch wieder die Theken für Gäste geöffnet werden. Erlaubt sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen (z.B. Mindestabstand) der Aufenthalt sowie der Verzehr von Speisen und Getränken. Zusätzlich entfällt die bisherige mitternächtliche Sperrstunde.
Quelle: Aktuelle Information des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Hinweis zu Rechtsthemen:
In anderen Ländern gelten die jeweiligen dortigen Bestimmungen.