Änderung der Kassensicherungsverordnung
Änderung der Kassensicherungsverordnung
Durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26. September 2017 wurde festgelegt, dass die von der technischen Sicherheitseinrichtung generierten Transaktionsdaten sowie weitere Angaben auf dem Rechnungsbeleg für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar dargestellt werden müssen.
Darüber hinaus war es sinnvoll, einen QR-Code auszugeben, um die Daten im Rahmen von Prüfungen schnell übergeben zu können, was wiederum […]